Hinweis

Die von Ihnen gewählte Drucksache kann nicht angezeigt werden. Dies kann folgende Gründe haben:

  1. Drucksache noch nicht endgültig freigegeben.

    Die Drucksache wurde vom Landtagsamt noch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben. Dies kann insbesondere bei Anträgen, die kurz vor oder während einer laufenden Sitzung gestellt werden wie z. B. Dringlichkeitsanträgen oder Anträgen zur Geschäftsordnung, der Fall sein. In diesem Fall kann die Drucksache erst eingesehen werden, nachdem diese vom Landtagsamt endgültig freigegeben wurde. In der Regel ist dies spätestens einen Tag nach der Sitzung der Fall.

  2. PDF-Version der Ducksache noch nicht verfügbar

    Sie haben die PDF-Version der Drucksache aufgerufen. Gegenüber der Word-Version steht die PDF-Version gelegentlich mit einer Verzögerung von mehreren Stunden zur Verfügung. Verwenden Sie in diesem Fall die Word-Version oder versuchen Sie die PDF-Version später abzurufen.

  3. Drucksache fehlt wirklich

    Sind sie sicher, dass die von Ihnen gewählte Drucksache bereits veröffentlicht ist, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie das Fehlen der Drucksache dem Landtagsamt mitteilen würden.